Dannecker berät seit 15 Jahren Unternehmen und Unternehmer in steuerrechtlichen Fragen. Zu seinen Mandanten gehören Unternehmen wie die Würth-Gruppe, die Robert Bosch GmbH, die Roche-Gruppe und die Danzer-Gruppe. Er begleitet regelmäßig Transaktionen und Umstrukturie-rungen mit einem besonderen Fokus auf internationales Steuerrecht. So war er für Blackstone bei der Übernahme der Celanese-Gruppe für mehr als zwei Milliarden Euro und der nachfolgenden Restrukturierung tätig. Beim Erwerb der deutschen Citibank durch Crédit Mutuel für mehr als fünf Milliarden Euro war Dannecker für die steuerrechtliche Beratung verantwortlich. Zu seinen Schwerpunkten zählt außerdem die Unternehmensnachfolgeplanung.
Dannecker studierte Rechtswissenschaft und Philosophie in München und Konstanz. Er war Regierungsrat in der Steuerverwaltung des Landes Baden-Württemberg und ist seit 1998 als Rechtsanwalt und Steuerberater im Stuttgarter Büro der renommierten Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz tätig. Er lehrt zudem internationales Steuerrecht an der Universität Trier und ist Dozent für M&A-Steuerrecht an der Frankfurt School of Finance & Management.
2010 wurde die Gleiss Lutz-Steuerrechtspraxis um Dannecker gemeinsam mit ihren Alliance-Partnern Herbert Smith (UK) und Stibbe (Niederlande/Belgien) bei den International Tax Review Awards als „European Tax Firm of the Year“ ausgezeichnet.
Derzeit hält Dannecker wegen der erbschaftssteuerlichen Befreiung für Betriebsvermögen insbesondere das Umfeld für Unternehmensnachfolgeregelungen für günstig. „Unternehmer sollten jetzt handeln“, rät er. „Die erhofften und im Koalitionsvertrag vereinbarten Vereinfachungen der Unternehmensbesteuerung wie Abschaffung der Gewerbesteuer oder Vereinfachung der Gruppenbesteuerung werden in dieser Legislaturperiode dagegen vermutlich nicht mehr umgesetzt. Eine Verbesserung der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen ist daher in naher Zukunft eher unwahrscheinlich“, so Dannecker. „Der Gesetzgeber sollte aber zumindest zu Regelungen ermutigt werden, welche die Planungssicherheit für Unternehmen stärken – etwa durch verbesserte Rahmenbedingungen für Zusagen der Finanzverwaltung über die steuerliche Behandlung geplanter Maßnahmen.“