Eugen Bogenschütz

Allen & Overy LLP, Frankfurt am Main

Eugen Bogenschütz berät seit mehr als 25 Jahren im internationalen Steuerrecht. Nach dem Abschluss des betriebswirtschaftlichen Studiums folgte die traditionelle Ausbildung zum Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und danach der stetige Aufstieg bis zum Leiter der Steuerabteilung bei einer der heutigen "Big Four" Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Bogenschütz wechselte dann zu verschiedenen Anwaltskanzleien. Seit 2002 ist er bei Allen & Overy, wo er den Steuerbereich in Deutschland aufbaute und leitet. Zu seinen teils langjährigen Mandanten gehören vor allem in Nordamerika, aber auch im europäischen Ausland angesiedelte multinationale Konzerne, die Bogenschütz gemeinsam mit seinem Team bei Transaktionen, wie Unternehmenskäufen und -verkäufen oder bei Umwandlungsvorgängen, jedoch vor allem auch zu allen laufenden Fragen des internationalen Konzernsteuerrechts von Finanzierungsfragen über bilanzrechtliche Themen bis hin zu Verrechnungspreisaspekten berät. Einen Schwerpunkt bildet die Beratung bei steuerlichen Betriebsprüfungen, die immer häufiger in internationale Verständigungsverfahren oder auch in finanzgerichtliche Verfahren münden. "In jüngerer Zeit ist zu beobachten, dass der internationale Verteilungskampf um das Steueraufkommen der grenzüberschreitend tätigen Unternehmen durch die Fisci verschärft wird, weil nicht nur die deutsche Finanzverwaltung die Prüfung der Einkunftsabgrenzung im Konzern erheblich intensiviert hat und mit Nachdruck gegen tatsächliche oder vermeintliche Verlagerungen von Steuersubstrat ins Ausland vorgeht", stellt Bogenschütz fest und ergänzt: "Es bedarf deshalb keiner hellseherischen Fähigkeiten vorauszusagen, dass Verrechnungspreisfragen und vor allem die jüngst eingeführte Regelung zur Funktionsverlagerung die nationalen Finanz- und internationale Schiedsgerichte in Zukunft wesentlich häufiger beschäftigen werden als in der Vergangenheit." Eine weitere steuerliche Herausforderung sieht Bogenschütz darin, im europäischen Umfeld sicherzustellen, dass Verluste steuerlich geltend gemacht werden können. "Während zwar jeder Staat liebend gern auf Gewinne zugreifen möchte, sind Verluste die steuerlichen Schmuddelkinder, mit denen keiner etwas zu tun haben möchte. Diese Wertungswidersprüche aufzulösen ist uns auch ein rechtspolitisches Anliegen, bei dem unsere Mandantschaft unserer Unterstützung versichert sein kann", rundet Bogenschütz sein Beratungsverständnis ab.