Der Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht ist unter anderem Vorstandsmitglied des Deutschen Verkehrsgerichtstages und Regionalbeauftragter der ARGE Verkehrsrecht im deutschen Anwaltverein für das Rhein-Main-Gebiet und publiziert im JURIS Praxisreport Verkehrsrecht und der ZfS zu verkehrsrechtlichen Themen. Er beobachtet, dass „die Auseinandersetzungen mit den Versicherern wegen deren wachsenden Kostendrucks zunehmend schwieriger werden“. Die Versicherer reagieren sehr schnell auf neue Rechtsprechung und legen diese in ihrem Sinne aus, um Ansprüche des Geschädigten zu kürzen. Dies geschieht momentan häufig durch Verweis auf günstigere Reparaturwerkstätten. Der Anwalt des Geschädigten muss daher immer auf dem aktuellen Stand der sich schnell entwickelnden Rechtsprechung sein, um alle Ansprüche für seinen Mandanten realisieren zu können. Er muss aber auch wissen, wo die Grenzen sind. Werden unberechtigte oder überzogene Ansprüche geltend gemacht, führt dies häufig zu Ablehnung des gesamten Anspruchs. Der sich dann fast unvermeidbar anschließende Prozess kann für den Geschädigten eine erhebliche Belastung werden, da oft alles bestritten wird.