Professor Dr. Dr. Alexander Ignor

Ignor & Partner GbR, Berlin

Professor Ignor ist seit 1987 als Rechtsanwalt tätig. Zuvor studierte er an der Freien Universität Berlin und promovierte an der Universität Zürich und an der Universität Würzburg, wo er auch habilitierte. Der renommierte Jurist ist Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin und Vorsitzender des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer. Unter seinen zahlreichen Publikationen sind das „Handbuch Arbeitsstrafrecht“ (Mitherausgeber), das „Beck’sche Formularbuch für den Strafverteidiger“ (Mitautor) und der Großkommentar zur Strafprozessordnung „Löwe-Rosenberg“ (Mitherausgeber/Mitautor), die zu den Standardwerken zählen, hervorzuheben.

Zu den ersten wirtschaftsstrafrechtlichen Mandaten des Berliner Anwalts zählten die Pflichtverteidigung von Alexander Schalck-Golodkowski und eine Reihe von größeren Verfahren um die Treuhand. In der jüngeren Zeit vertrat er u.a. die Alba-Gruppe und zahlreiche Persönlichkeiten aus der Politik, der Wirtschaft, den Medien sowie den Bereichen Lehre und Forschung. „In den vergangenen Jahren hat das Wirtschaftsstrafrecht stark zugenommen und noch viel Wachstumspotenzial“, stellt Ígnor fest. Einen Teil seiner Tätigkeit nimmt mittlerweile die präventive Beratung von Verantwortlichen in Unternehmen ein, die vor Entscheidungen seinen strafrechtlichen Rat einholen. Insbesondere bei der Vergabe von Krediten durch Banken und bei Auslandsgeschäften von Unternehmen sei es mitunter schwierig zu beurteilen, wo es strafrechtliche Probleme geben könnte.