Professor Dr. Jürgen Weidemann

Weidemann Pigorsch, Dortmund

Der erfahrene Dortmunder Anwalt und Notar war vor seiner Zulassung als Rechtsanwalt in der Finanzverwaltung in NRW tätig. Heute lehrt er, nach Habilitation im Straf- und Strafprozessrecht, Steuerstrafrecht an der Ruhr-Universität Bochum. In der Fachwelt machte er mit zahlreichen Veröffentlichungen über das Steuerstrafrecht auf sich aufmerksam.
Weidemann deckt das komplette Spektrum des Steuerstrafrechts ab und gilt als ausgezeichneter Kenner des Verbrauchsteuerstrafrechts. In der letzten Zeit berät er auch zunehmend prophylaktisch Unternehmen, bei denen hinsichtlich der so genannten "nützlichen Aufwendungen" eine große Unsicherheit herrscht: "Ob Berateraufwendungen im Ausland steuerstrafrechtlich bedenklich sind", erklärt Weidemann, "hängt nicht nur von der hiesigen, sondern auch von der Gesetzeslage im Ausland ab." Auch habe die Finanzverwaltung hinsichtlich der Beraterhaftung seitens der Steuerberater einen härteren Kurs eingeschlagen, der bei Steuerstraftaten zur Mithaftung bis hin zum Lizenzentzug führen kann. Vielen Steuerberatern seien diese Risiken noch nicht bewusst geworden. Weidemann warnt insbesondere davor, die Kompetenz der Finanzverwaltung in Bund und Ländern zu unterschätzen, die "im internationalen Vergleich ebenso vorbildlich ist wie die Rechtsprechung". Allerdings werde das Steuerstrafrecht mitunter als "Büttel" des Erhebungsverfahrens missbraucht. Prophylaktische Kontrolle - zum Beispiel bei Vorsteuererstattung im Verhältnis zur Umsatzsteuerabführung - sei sinnvoller als nachträgliche strafrechtliche Sanktion.
Den Wiwo-Lesern rät er, auf grenzwertige Eskapaden gegenüber der Finanzbehörde zu verzichten: "Ruhelose Nächte sind kein Äquivalent für kurzfristigen Scheingewinn gegenüber dem Staat."