Der Sindelfinger war nach seinem Studium Sachgebietsleiter der Straf- und Bußgeldsachenstelle beim Finanzamt Stuttgart II und ist seit bald fünfzehn Jahren als Fachanwalt für Steuerrecht tätig. Zudem lehrt er an der privaten Fachhochschule Calw Steuerverfahrensrecht. Füllsack vertritt neben Privatpersonen zahlreiche Selbständige, insbesondere in großen Umsatzsteuerfällen in Steuerstrafverfahren, berät aber auch Großunternehmen im Rahmen der Präventiv-/ Selbstanzeigeberatung.
Der Anwalt beobachtet, dass die Finanzbehörden bei der Verfolgung mutmaßlicher Steuerstraftäter zunehmend rigider werden: „Dies geht von SEK-Einsätzen zu nachtschlafender Zeit, die unlängst bei einem Mandanten von mir durchgeführt wurde, bis zur Observation im Gaststättenbereich ohne ursprüngliche richterliche Anordnung.“ Aber auch Fälle in denen die Verfahren gegen Mandanten in der Hauptverhandlung strafrechtlich eingestellt wurden, diese aber von Seiten der Finanzverwaltung wie Steuerstraftäter mit Millionen Euro-Haftungsbescheiden „abgestraft“ wurden, wecken seine kämpferischen Instinkte: „Ich kann doch solche Mandanten nicht fallen lassen, nur weil ihnen das Geld ausgeht.
Den WirtschaftsWoche-Lesern rät er, bei Streitfällen zu einer abgestuften Vorgehensweise: „Kooperation wenn möglich und zweckdienlich. Man sollte aber darauf vorbereitet sein, eventuell lange warten zu können, bis die Gerichte die Sache klären.“ Einen langen Atem habe allerdings nur der, der im vorhinein seine Vermögensdispositionen so treffe, dass er auch nach einer Sicherung seitens der Finanzbehörden noch handlungsfähig sei.