Der Berliner ist Partner der auf Strafrecht spezialisierten Berliner Kanzlei.
Das Gros seiner Fälle betrifft Verfahren mit Auslandsbezug (Liechtenstein etc.), größere Fälle der Hinterziehung von Einkommens-, Umsatz- und Körperschaftssteuer sowie – „stark ansteigend“ – Korruptionsstraf- rechtsfälle, die zu steuerstrafrechtlichen Beschuldigungen führen.
Zu seinen Mandanten zählen vor allem „unternehmerisch Tätige“, die immer stärker ins Visier der Steuerfahndung geraten. „In Berlin wurde die Steuerfahndung personell verstärkt sowie Schwerpunktabteilungen bei der Staatsanwaltschaft eingerichtet“, beobachtet Freyschmidt, dies führe zu einer deutlichen Zunahme der Ermittlungen. Letzteres erhöhe die Bereitschaft der Tatgerichte und Finanzbehörden, gerade komplizierte Fälle im Wege einer Verständigung zu erledigen. Es sei auch trotz der schärferen Gangart seitens des BGH durchaus nicht zwangsläufig, dass bei Schadenssummen von mehr als einer Million Euro nicht doch noch eine Bewährungsstrafe erreichbar sei. Zu viele Mandanten würden jedoch durch strafrechtliche Zwangsmaßnahmen, insbesondere in Form von Durchsuchungen, völlig überrascht. „Wer bereits während des Besteuerungsverfahrens Warnsignale erhält, zum Beispiel durch den Verlauf der Außenprüfung, sollte sich sofort an einen steuerstrafrechtlich versierten Anwalt wenden.“