Dr. Richard Beyer

Dr. Beyer & Partner, München

Der Münchner ist als Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Strafrecht spezialisiert auf Verteidigungen in Steuerstrafsachen. Er ist zudem Honorarkonsul der Republik Angola und Lehrbeauftragter für Steuerstrafrecht an der FH München.
Beyer beherrscht sowohl das Steuer- wie auch das Strafrecht. Der größte Teil der Verfahren wird dabei außergerichtlich im Rahmen einer tatsächlichen Verständigung beigelegt. Der Steuerstrafrechtler beobachtet, dass die Strafverfolgung von Jahr zu Jahr intensiver wird, was vor allem in München auch "eine Folge der gestiegenen Zahl an Steuerfahndern" ist. Den Betroffenen rät er, "die Überrumpelungsaktionen über sich ergehen zu lassen und nicht unbedacht zu agieren". Gerade Mittelständler, so seine Erfahrung, "wollen sich nach vorne verteidigen, und dies ist in so einem Verfahren schädlich." Stattdessen, so seine Empfehlung, ist professioneller Beistand vom ersten Moment an unverzichtbar. In solchen Verfahren sind Fehler oft existenziell - insbesondere wenn die Finanzbehörden einen Arrest anordnen wollen oder hohe Steuernachforderungen stellen. "Da wird oftmals über das Ziel hinaus geschossen". Am besten sei es freilich, wenn "bereits vorher in Form einer Selbstanzeige das Problem bereinigt wird."