Dr. Günter Nies

Dr. Günter Nies & Anke und Peter Scheffler, Köln

Nies ist seit vier Jahrzehnten im Mietrecht tätig und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Er ist seit über 30 Jahren ein gefragter Referent und übte lange Dozententätigkeiten an der Rheinischen Akademie, Köln, und der Akademie Hösel aus. Der Jurist war Mitglied des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zur Mietrechtsreform im Jahre 2001. Zudem war er Dozent in Fachanwaltskursen für Mietrecht und Wohnungseigentum und Leiter des Prüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammer Köln für Fachanwälte Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Nies ist Mitbegründer und Herausgeber der NZM, in der er eine Fülle von Beiträgen publiziert hat. Aus seiner Feder stammen zudem Standardwerke wie „Aktuelles Rechts- und Formularhandbuch der Hausverwaltung (2005), „Handbuch des öffentlich geförderten Wohnungsbaus (1999) Formularbuch Mietrecht, Nies/Gies (Verlag Beck, demnächst in 3. Auflage). Er ist weiterhin Mitautor des im Beck-Verlag in 3. Aufl. erschienenen Werkes Mietrecht, Hannemann/Wiegener sowie Bearbeiter des Miet -und Pachtrechts im Handbuch der Beweislast, Baumgärtel/Laumen/Prütting; 3. Auflage, 2009.


Nies vertritt sowohl Vermieter wie Mieter im Wohnraummietrecht und Gewerberaummietrecht. Der Nestor des Mietrechts sieht die durch die ZPO-Änderung seit 2002 gestartete Welle von BGH-Entscheidungen durchaus positiv: „Der BGH entscheidet ausgewogen und schafft jetzt Rechtssicherheit“. Das dabei mitunter Entscheidungen an die Praxis zu hohe Anforderungen stellten, könnte schon passieren: „Insbesondere bei den hohen Schriftformanforderungen im Gewerberaummietrecht kann es beim Abschluss und insbesondere Änderung der Verträge leicht zu Fehlern kommen.“ Erst vor einigen Wochen entschied beispielsweise der BGH, dass bei einer Aktiengesellschaft der komplette Vorstand den Gewerberaum-Mietvertrag unterschreiben muss, was schon in wenigen Wochen zu mehreren Stellungnahmen in der Literatur führte. Vom Gesetzgeber erhofft er, dass dieser die asymmetrischen Kündigungsfristen abschafft, da in Zeiten, da keine Wohnungsknappheit bestehe, hierfür kein Bedürfnis mehr bestehe. Ferner befürwortet er Regelungen, wonach  Vermieter gegen die so genannten „Mietnomaden“ statt in einem Jahr in wenigen Monaten Räumungsklagen durchsetzen könnten.