Hillhagen ist seit 25 Jahren im Mietrecht tätig und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie ausgebildeter Mediator. Der Jurist ist Mitglied des Deutschen Mietgerichtstages und der Bankrechtlichen Vereinigung Frankfurt. Hillnhagen sitzt zudem im Beirat des Landesverbandes Oldenburg von Haus & Grund und ist Stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses für Miet- und Wohnungseigentumsrecht der Rechtsanwaltskammern Oldenburg und Celle. Der Anwalt vertritt im Wohnraummietrecht schwerpunktmäßig Vermieter, während er im Gewerberaumrecht auf beiden Seiten tätig ist. Im Bereich des WEG berät er Wohnungseigentümer und Verwalter.
Der Oldenburger beurteilt die Entscheidungen des BGH, wenn man die Anzahl zu Grunde lege, als recht ausgewogen. Der verbreitete Eindruck, die Urteile seien überwiegend mieterfreundlich sei zahlenmäßig nicht zutreffend. Wenn man allerdings auf die wirtschaftlichen Bedeutung abstelle, bringe allein die Entscheidung zur nachträglichen Unwirksamkeit der bisher üblichen Regelung der Schönheitsreparaturen in den Mietverträgen für die Vermieterseite eine erhebliche Belastung: "Da sind Millionen von Mietverträgen betroffen". Er rät den WiWo-Lesern: "Geben Sie sich nicht der Illusion hin, dass Ihr Mieter Ihnen beim Auszug ihre Wohnung wieder völlig wiederherstellt." Am Besten sei es, "unrenoviert vermieten und bei der Miete für jeden Mieterwechsel zwei Monate Mietausfall einkalkulieren."