Derckx ist seit 1993 im Mietrecht tätig und Gründer der Kanzlei Derckx & Kollegen. Die Kanzlei vertritt im Wohnraum- und Gewerberaumrecht sowohl Mieter wie auch Vermieter.
Er ist Referent im Rahmen der Fachanwaltsausbildung für Miet- und Wohnungseigentumsrecht für die DeutscheAnwaltsAkademie sowie für verschiedene Bildungsträger zu Themen der Wohn- und Geschäftsraummiete. Der Jurist ist Initiator und Mitveranstalter des Deutschen Betriebskostentages, Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM) und publiziert regelmäßig Fachbeiträge zu mietrechtlichen Themen.
Den Anwalt beschäftigt derzeit besonders die Frage, in welchem Umfang künftig ein Geschäftsraummieter die Unwirksamkeit von vertraglichen Regelungen nach dem Formularmietvertragsrecht geltend machen kann: "Wird hier der mit einer professionellen Rechtsabteilung ausgestattete Filialist mit dem Mieter einer kleinen Büroeinheit gleich behandelt?" Nach den zahlreichen Entscheiden des BGH aus den letzten Jahren zum Recht der Schönheitsreparaturen ist es nach Auffassung von Derckx nunmehr Aufgabe des Gesetzgebers, einige offene Fragen "wie beispielsweise die Länge der Renovierungsfristen" zu regeln.