Christoph von Bülow

Freshfields Bruckhaus Deringer, Frankfurt

Dr. Christoph von Bülow ist seit 1991 Partner im Frankfurter Büro der internationalen Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer. Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beratung bei der Übernahme börsennotierter Unternehmen. Zu seinen jüngsten Transaktionen gehören die Beratung von Porsche bei deren VW-Beteiligung, PPR bei der Übernahme der Puma AG sowie der Altana AG beim Verkauf ihres Pharmageschäfts an Nycomed.

Von Bülow ist Lehrbeauftragter an der Bucerius Law School sowie Mitherausgeber des soeben in 2. Auflage erschienenen Kölner Kommentars zum Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG).