Albert Potthast

Potthast Rechtsanwälte, Köln

Albert Potthast, Fachanwalt für Erbrecht, ist seit über fünfzehn Jahren auf diesem Gebiet tätig. Der Jurist konzentriert sich auf die Beratung bei der Testamentsgestaltung, die Abwicklung von Nachlässen und die Testamentsvollstreckung. Die ab 1. Januar geltenden Änderungen des Erbrechts erleichtern nach seiner Einschätzung künftig nicht nur die Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen sondern auch die Entziehung des Pflichtteils: "Ganz neu ist die Regelung, wonach der Erblasser den Pflichtteil in einem Testament dann entziehen kann, wenn ein Pflichtteilsberechtigter, z.B. der Sohn, wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt worden ist".
Nach dem Gesetz reicht zwar ein handschriftlich angefertigtes und unterzeichnetes Testament. Wegen der vielen Fehlerquellen ist professionelle Beratung aber in jedem Falle anzuraten: "Immer sollte das Testament so verwahrt werden, dass die Erben es auch sicher finden." Erst kürzlich, so der Anwalt, tauchte der letzte Wille erst sechzehn Monate nach dem Todesfall auf. "Dabei kann jeder", so der Rat des Anwalts, "sein Testament beim Nachlassgericht gegen eine geringe Gebühr hinterlegen."