Karl-Ludwig Kerscher

Dr. Kerscher und Kollegen, Mannheim und Germersheim

Die Kanzlei ist auf das Gebiet des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts und der lebzeitigen Vermögensnachfolge spezialisiert. Anfang 2009 wurde die Kanzlei um den Standort Mannheim erweitert. Der Schwerpunkt der Beratungstätigkeit liegt im Bereich des Pflichtteilsrechts, der Erbauseinandersetzung und der Gestaltung von Testamenten und lebzeitigen Übergabeverträgen für Privatpersonen und Unternehmer.
Karl-Ludwig Kerscher ist Fachanwalt für Erbrecht, seit über 15 Jahren nahezu ausschließlich im Erbrecht tätig und Vorstand und Mitbegründer der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV). Er und seine Mitarbeiter treten bundesweit als Referenten in Vorträgen und in der Aus- und Fortbildung für Rechts- und Fachanwälte auf und haben durch zahlreiche Publikationen auf sich aufmerksam gemacht. Das Werk "Das erbrechtliche Mandat" (hrsg. von Kerscher und Krug) ist bereits in der 4. Auflage erschienen, die Neuauflage des Buches "Das Pflichtteilsrecht in der anwaltlichen Praxis" ist für Mitte 2010 geplant. Der Anwalt ist zudem Mitautor des "juris Praxiskommentars zum BGB" und in größeren überregionalen Prozessen ein gefragter Rechtsbeistand. "Erbrecht muss gerechnet werden", erklärt Kerscher. "Die Meisterschaft besteht darin, nicht nur die Gesetze zu kennen, sondern auch die komplexen Zusammenhänge zu durchschauen und deren finanzielle Folgen zu überblicken." Kompliziert werde es vor allem dann, wenn die Familie und das Vermögen recht groß sind und vor dem Erbfall bereits eine Reihe von Übertragungen stattgefunden hat. Der Anwalt hat für seine Prozessbegleitung eigens eine spezielle Computer-Software entwickelt, mit deren Hilfe er die Konsequenzen von Vergleichsangeboten und richterlichen Erwägungen rasch durchrechnen lassen kann. "Dabei", so Kerscher, "geht es für meine Mandanten mitunter um Millionen."