Dr. Marc Jülicher

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Jülicher ist seit über zehn Jahren als Erbrechtler tätig. Nebenbei hat er zahlreiche Kommentare zum Erbschaftssteuerrecht publiziert und schult als Referent Steuerberater und Anwälte. Dabei konzentriert sich Jülicher vor allem auf das Nachfolgerecht und dessen steuerliche Aspekte. Seiner Einschätzung nach wird das Hin und Her im deutschen Erbschaftssteuerrecht noch andauern: "Das Betriebsvermögen wurde in Deutschland mit bis zu 30 Prozent belastet. Dies war für Nachfolgeregelungen zu hoch, um das Unternehmen lebensfähig zu halten. Ob die neuen, sehr komplizierten Regelungen wirklich praktikabel sind, muss sich noch zeigen. Ändern könnte man das nur, wenn man den Steuersatz auf unter zehn Prozent senkt, wie etwa in Italien, oder mehr Einzelfall-Begünstigungen auf dem Verwaltungsweg vornimmt, wie beispielsweise in Großbritannien. Beides ist in Deutschland nicht durchsetzbar." Sein Rat an die Wiwo-Leser: "Derzeit hat jeder die Option, Betriebsvermögen ohne steuerliche Belastung an seinen Nachfolger zu übertragen. Dies ist nicht zu toppen."