Frieser ist seit zwanzig Jahren als Erbrechtler tätig. Er ist unter anderem Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge, Ehrenamtlicher Richter am Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen, Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwalt Verein. Der Bonner ist Mitherausgeber der Zeitschriften ErbR und ZFE und Lehrbeauftragter an der Ruhr-Universität Bochum. Unter den zahlreichen Publikationen ragen der "Fachanwaltskommentar Erbrecht", das "Handbuch des Fachanwalts Erbrecht" und "Die anwaltlichen Strategien im Erbschaftsstreit" (Luchterhand, 3. Auflage) besonders hervor. "Letzteres richtet sich an Anwälte, Laien und erklärt anhand von praktischen Beispielen die häufig vorkommenden Konstellationen in Erbenschaftsstreitigkeiten", betont Frieser. Der Anwalt befasst sich "zu etwa 60 Prozent" mit Streitfällen, der Rest sind Beratungen bei Nachfolgefragen und Testamentsgestaltung. Nach seiner Beobachtung nimmt die Zahl der anwaltlich begleiteten Diskussionen unter den Erben zu. Der Unmut entstehe häufig durch unterschiedliche Bewertungen, seien es "Grundstücke, Beteiligungen oder indianische Kunstsammlungen. In der Regel scheut man aber die gerichtliche Auseinandersetzung innerhalb der Familie, so dass es zu einem Vergleich kommt."