Der erfahrene Praktiker ist seit 1993 als Arbeitsrechtler tätig. Die Auseinandersetzungen haben nach Beobachtung des Esseners an Härte zugenommen: "Vor sieben bis acht Jahren wurde ein Abfindungsvergleich häufig im Gütetermin geschlossen," so Dewert, "heute denken die Arbeitnehmer eher darüber nach, ob sie ihren Arbeitsplatz nicht doch mit juristischen Mitteln erhalten können und sollten." Dabei gäbe es in vielen Fällen durchaus eine realistische Chance für den Arbeitnehmer, das zerrüttete Arbeitsverhältnis juristisch zu kitten. "Aber da muss sich jeder selbst entscheiden, ob er das tatsächlich will oder unter Berücksichtigung der Prozessaussichten einen angemessenen Abfindungsvergleich schließt."