Stephan Goetzl

Frenzel & Goetzl, München

Der Anwalt betreut in der Kanzlei gemeinsam mit seiner Kollegin Katharina Wild die Streitigkeiten im Arbeitsrecht. Goetzl beobachtet kritisch die von der EU-Kommission angestrebte Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen: "Dies ist zwar lobenswert, die Regelung der Arbeitsbedingungen muss aber grundsätzlich Sache der Mitgliedsstaaten bleiben". Bereits jetzt greifen die Beschlüsse des EuGH schon stark in die deutsche Rechtsprechung ein, beispielsweise mit dem Urteil zur Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach langer Krankheit, das zur Änderung der Rechtsprechung des BAG geführt hat. Beim Gesetzgeber sieht er vor allem Handlungsbedarf zur Verhinderung von Diskriminierung: "Die Schaffung eines neuerlichen Gesetzes zur Verhinderung von Diskriminierung beweist vor allem, dass das AGG offensichtlich seine Wirkung bis dato verfehlt hat". Auch das Datenschutzgesetz hat bislang die Rechte der Arbeitnehmer nicht ausreichend schützen können, "wie man aus den aktuellen Skandalen ersehen kann". Ein neues Gesetz, das die bestehenden Lücken schließt, "ist sinnvoll, um die Rechte der Mitarbeiter stärker zu sichern".