Professor Gatzweiler ist seit 1971 als Anwalt zugelassen. Er war lange Jahre Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins, dessen Ehrenvorsitzender er seit 2006 ist. Der engagierte Strafrechtler ist Mitglied des Beirats der Fachzeitschrift Strafverteidiger und langjähriger Mitherausgeber der Fachzeitschrift Strafverteidigerforum. Von seinen zahlreichen Veröffentlichungen sind besonders die Bücher das „Recht der Untersuchungshaft“ (NJW-Schriftenreihe), „Verteidigung bei Korruptionsfällen“ (C.F. Müller), „Handbuch Strafverteidiger in der Praxis“ (Deutscher Anwaltsverlag) hervorzuheben. Der renommierte Jurist zählt zahlreich große Namen zu seinen Mandanten wie HSH, IKB, Trienekens, WestLB, TUI-Chef Michael Frenzel und Ex-Siemens-Chef Klaus Kleinfeld.
Die Verschärfung des Wirtschaftsstrafrecht ist in Deutschland nach seiner Auffassung über das Ziel hinausgeschossen. Gerade Familienunternehmen würden bis zuletzt kämpfen und das letzte Geld in das Unternehmen stecken. „Da gerät man in Deutschland leicht mit dem Strafrecht in Konflikt“.
Im Wirtschaftsstrafrecht beobachtet Professor Gatzweiler eine Änderung der Sitten: „In den Anfangsjahren wurde nicht nur vor dem Schwurgericht verteidigt und gekämpft, sondern auch in Wirtschaftsstrafverfahren. Heute sind auf unserer Seite viel zu viele rasch kompromissbereit“. Ein Anwalt dürfe nicht zu schnell einknicken, dies gehe letzten Endes zu Lasten des Mandanten.