Professor Dr. Alfred Dierlamm

Dierlamm Rechtsanwälte, Wiesbaden

Professor Dierlamm studierte an den Universitäten Bonn und Trier Rechtswissenschaften und ist seit 1994 als Anwalt mit wirtschaftsstrafrechtlicher Spezialisierung tätig. Dierlamm ist Redaktionsmitglied der NStZ und Mitglied im Strafrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins und der Vereinigung Deutscher Strafverteidiger. Außerdem ist er Honorarprofessor der Universität Trier für Strafrecht und Strafprozessrecht, insbesondere Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht. Zu seinen Mandanten zählten unter anderem der frühere Bundesinnenminister Manfred Kanther sowie Führungskräfte der Firmen Ferrostaal, Holzmann, Telekom und der SachsenLB. Außerdem berät er regelmäßig Wirtschaftsprüfungsunternehmen und öffentlich-rechtliche Körperschaften.

Der renommierte Jurist beobachtet, dass durch die wachsende Komplexität des Wirtschaftslebens und die zunehmende Verunsicherung von Vorständen und Aufsichtsräten der Beratungsbedarf der Unternehmen stark ansteigt: „Bei uns machen strafrechtliche Risikoanalyse und Präventivberatung mindestens ein Drittel des Geschäfts aus“. Auseinandersetzungen mit den Staatsanwaltschaften würden immer aufwändiger: „Ich hatte beispielsweise zu einem einzigen Fall 17.000 Aktenordner, so dass die Justiz dafür eigens eine Lagerhalle anmieten musste“. Um da im Streitfall den Mandanten angemessen zu vertreten, brauche es „ein starkes Team, Erfahrung im Umgang mit Großverfahren und gute Kenntnisse im Umgang mit EDV-Ausstattung und forensischer Software“. Unternehmern rät er, gerade bei Einladungen von Geschäftspartnern Vorsicht walten zu lassen: „Die Schwelle zur Einleitung von Strafverfahren ist heute schnell überschritten“.