Gerhard Ruby

Ruby, Schindler & Wirich, Villingen-Schwenningen

Gerhard Ruby ist Fachanwalt für Erbrecht und Mediator (DAA). Er ist Sektionsleiter Baden-Württemberg des Deutschen Forums für Erbrecht, Leiter der Erbrechtsakademie Baden-Württemberg, Geschäftsstellenleiter der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit (DSE) und im Wissenschaftlichen Beirat der ZEV (Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis) und der ZErb (Zeitschrift für Erbrechtspraxis). Ruby ist zudem gefragter Referent mit weit über 400 Vorträgen, unter anderem auch in der Fachanwaltsausbildung, mit Auftritten im Fernsehen sowie Mitautor von gängigen Werken wie Praxishandbuch "Erbrechtsberatung", "Prozessformularbuch Erbrecht", "Handbuch Erbrecht", "Erbrecht auf den Punkt gebracht!" und zahlreichen anderen Veröffentlichungen.
Die Sozietät Ruby, Schindler & Wirich hat sich auf das Erbrecht spezialisiert, Ruby selbst auf Testamente, Übergabe und Erbprozesse. "Wobei die Übergaben in diesem Jahr stark zurückgehen", beobachtet der Anwalt. "Bei den neuen Freibeträgen kann in vielen Fällen auf Schenkungen verzichtet werden und braucht vor dem Todesfall nichts unternommen zu werden." Dies gelte aber nur für die klassische "Kernfamilie" mit Kindern und Enkeln. Bei Kinderlosen helfen weiterhin nur "durchdachte Testamentsmodelle".
Den Wiwo-Lesern empfiehlt der Anwalt: "Wer Vermögen über der Freibetragsgrenze hat, sollte frühzeitig schenken. Dabei hilft nicht nur die neue Pflichtteilsregelung sondern auch die neue Absetzbarkeit des Nießbrauchs. Dabei kann sich der Schenkende durch Rückänderungsvorbehalte bestens absichern."